Die Baustellenverordnung von 1998 verlangt u. a. vom Bauherrn die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) für Baustellen. Dabei steht die Umsetzung der „Allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes“ nach §4 Arbeitsschutzgesetz im Mittelpunkt. Dies kann einerseits der
Bauherr, nach der Absolvierung entsprechender Lehrgänge, Seminare und Prüfungen, selbst übernehmen. Viel bequemer und effizienter ist es jedoch, auf unser Fachwissen und unsere Erfahrungen zurückzugreifen. Sie profitieren dabei von fundierten arbeits-, sicherheits- und gesundheitsspezifischen Kenntnissen.
Als SiGeKo bieten wir Ihnen ein umfassendes Programm an. Dazu gehören u. a.:
1) in der Planungsphase
- Ausarbeiten eines SiGe-Plans, um auftretende Gefahren zu erkennen und die erforderlichen Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz frühzeitig zu koordinieren
- Erstellen einer Baustellenordnung
- Zusammenstellung der Unterlagen mit den notwendigen Angaben zur sicheren und gesundheitsverträglichen Durchführung der Arbeiten
- Beratung bei der Terminplanung und Abstimmung der Bauausführungszeiten
- Kommunikation mit den zuständigen Behörden, z. B. bei der Erstellung der Vorankündigung
2) in der Ausführungsphase
- Koordination der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz sowie Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber
- Durchsetzung der Baustellenordnung
- Bekanntmachung, Fortschreibung und Anpassung des SiGe-Plans
- Information über die Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber allen am Projekt beteiligten Unternehmen
- Regelmäßige Sicherheitsbesprechungen und -begehungen mit den beteiligten Unternehmen; die Ergebnisse werden ausgewertet und dokumentiert